Wenn Sie denken, dass Sie einen Fehler in Ihren USt-Voranmeldungen in Tschechien oder in der Slowakei gemacht haben, dann bitte keine Panik. Wir finden eine Lösung und reichen Korrekturmeldungen in Tschechien oder in der Slowakei ein, damit Sie alles in Ordnung haben. Alles stresslos, schnell und reibungslos.
Sie können im Allgemeinen Korrekturen vornehmen, wenn der Fehler eine Erhöhung Ihrer Steuerschuld in Tschechien oder in der Slowakei verursacht hat. Wenn Sie weniger erklärt haben, als Sie hätten erklären sollen, sind Sie verpflichtet, eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Korrekturumsatzsteuermeldung so schnell wie möglich einreichen, um sicherzustellen, dass das Problem behoben ist. Die gesetzliche Frist gilt bis zum Ende des Folgemonats nach dem Monat, in dem Sie den Fehler entdeckt haben. Keine Panik, lassen Sie es uns wissen und wir kümmern uns gerne darum.
Wenn Sie denken, Sie haben einen Fehler mit Ihrer Steuererklärung gemacht, lassen Sie es uns wissen und wir können beginnen, ihn für Sie zu suchen.
Sobald wir alle notwendigen Informationen haben, reichen wir die Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung (d. h. korrigierte Umsatzsteuererklärungen, Kontrollmeldungen und Zusammenfassende Meldungen) ein, damit Sie nicht mehr daran denken müssen.
Das Finanzamt wird den Fehler überprüfen und entsprechende Änderungen vornehmen. Wir führen Sie durch den Prozess, um sicherzustellen, dass alles richtig gemacht wird und Fehler in der Zukunft vermieden werden. Wir können auch versuchen, die möglichen Sanktionen so weit wie möglich zu minimieren.