Lassen Sie Ihre Mehrwertsteuer in Tschechien oder in der Slowakei reibungslos, effizient und sorgenfrei erledigen. Wir sind eine auf die Mehrwertsteuer spezialisierte tschechische Kanzlei. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Mit der Umsatzsteuerregistrierung bringen Sie Ihr Unternehmen auf den richtigen Weg. Unsere Steuerexperten machen die USt-Registrierung in Tschechien und in der Slowakei schnell, einfach und ohne Stress für Sie.
Vergessen Sie alle Formalitäten und Fristen. Wir können Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen in Tschechien oder in der Slowakei einreichen, so dass Sie dies nicht müssen.
Fehler passieren, und das ist in Ordnung. Wir bringen Sie wieder auf Kurs, damit Sie keine Probleme haben. Wir korrigieren ihre Umsatzsteuervoranmeldungen in Tschechien oder in der Slowakei.
Wenn sich Ihre Geschäftspläne geändert haben, können wir Ihnen bei der tschechischen oder slowakischen De-Registrierung der UID-Nummer helfen, damit Sie sich auf Ihr nächstes Abenteuer konzentrieren können.
Die Beantragung einer Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Tschechien oder in der Slowakei kann schwierig sein, wenn Fragen vom tschechischen Finanzamt kommen. Wir werden diese gerne für Sie beantworten.
Wenn Sie ein Amazon-Händler oder ein About you - Partner sind, ein FBA-Center oder ein Return Lager in Tschechien oder ein Lager in der Slowakei nutzen oder wenn Sie Ware aus Tschechien oder aus der Slowakei versenden, sind Sie bei uns richtig.
Unser Team von hochqualifizierten und deutschsprachigen Steuerberatern ist vertrauenswürdig und zuverlässig, und jeder von uns hat jahrelange praktische Erfahrung sowohl in Steuern als auch Buchhaltung.
Mit unserer schnellen Reaktionszeit und unserem individuellen Ansatz können wir eine stressfreie und problemlose Erledigung Ihre Steuerpflicht in Tschechien oder in der Slowakei garantieren.
Mit Ihren Angelegenheiten beschäftigen sich direkt die Ansprechpartner auf der Vorstandsebene, die über umfassende Kenntnisse der Mehrwertsteuervorschriften und eine langjährige Beziehung mit der Steuerbehörde verfügen. Unser Motto ist: Jeder Klient ist für uns ein Top-Klient.
In Tschechien gilt für die Mehrzahl der Güter und Dienstleistungen der MwSt.-Regelsatz von 21 %. Der ermäßigte MwSt.-Satz von 15 % gilt für Verkäufe der im Anhang 2 und 3 des MwSt.-Gesetzes angeführten Güter, wie z. B. Verkauf von Lebensmitteln, Medizinprodukten und Pflegehilfsmitteln, Tierfutter, Pflanzen und Samen. Darüber hinaus gilt in Tschechien auch ein sog. zweiter ermäßigter Satz von 10 %, zu dem z. B. verschiedene Arzneimittel, Babynahrung und Lebensmittel für Kleinkinder, E-Books und Audiobücher verkauft werden.
Die Kommunikation mit dem tschechischen oder slowakischen Finanzamt erfolgt nur in tschechischer oder slowakischer Sprache, das Finanzamt kann keine fremdsprachigen Dokumente bearbeiten. Deshalb sind alle Schriftsätze, Einreichungen und Antworten in tschechischer oder slowakischer Sprache vorzulegen und etwaige fremdsprachigen Anlagen stets mit einer Übersetzung in die tschechische oder slowakische Sprache zu versehen. Dokumente oder Antworten sind dem Finanzamt elektronisch zuzusenden, d.h. nicht per E-Mail, sondern mit digitaler Signatur oder in die Data-Box. Sollte der Steuerpflichtige ein Dokument auf dem Postweg oder per E-Mail zusenden, obwohl es mit der digitalen Signatur zu versehen oder in die Data-Box zuzusenden gewesen wäre, wird das Finanzamt dieses Dokument ablehnen und es so behandeln, als ob es nicht eingereicht worden wäre.
In erster Linie sind das Anmeldeformular auszufüllen und die notwendigen Dokumente vorzulegen, alles ist beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen. Die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt in tschechischer oder slowakischer Sprache. Deshalb ist auch der Antrag in tschechischer oder slowakischer Sprache auszufüllen und sind alle benötigten Dokumente aus der Fremdsprache zu übersetzen. Unsere Kanzlei kann die Übersetzungen für günstige Preise erledigen.
Das Finanzamt hat eine interne Bearbeitungsfrist von 30 Tagen, die gilt, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt alle benötigten Dokumente vorlegt. Da unsere Kanzlei in diesem Bereich über ein einzigartiges Know-how verfügt, werden über unsere Kanzlei vorgenommene Anmeldungen der UID-Nummer allgemein binnen weniger Tage erledigt.
In Tschechien und in der Slowakei werden die MwSt.-Erklärung, Kontrollmeldung und in einigen Fällen auch die Zusammenfassende Meldung eingereicht. Alle Einreichungen werden als abschließend behandelt. Die z. B. in Deutschland einzureichende MwSt.-Jahreserklärung gibt es in Tschechien und in der Slowakei nicht. Ist für einen konkreten Monat irgendetwas zu ändern oder zu berichtigen, so ist für diesen konkreten Monat eine ergänzende Steuererklärung einzureichen.
Füllen Sie unser Formular aus und wir werden uns bei Ihnen umgehend melden.