Wenn Sie eine Intrastatmeldepflicht in Tschechien haben, gibt es eine Menge von Berechnungen. Wir können Ihnen all diese Aufgaben abnehmen, damit Sie Ihr Geschäft weiter aufbauen können.
Intrastat (Statistik im Außenhandel) hilft der EU und den Regierungen den Handel zwischen den Ländern zu verfolgen. Wenn der Wert der versandten (Export) oder empfangenen Ware (Import) einen bestimmten Betrag in Tschechien erreicht, ist die Person meldepflichtig. Wir können dabei helfen.
Intrastat-Meldungen sind erforderlich, wenn der Gesamtwert der Ware, die in andere EU-Mitgliedsstaaten versandt (Export) oder von diesen erhalten (Import) wurden, seit Anfang des Jahres oder seit der Zuweisung der Steuernummer 12.000.000 CZK oder mehr in Tschechien beträgt.
Wenn Ihr Unternehmen die Schwelle von CZK 12.000.000 in einem Jahr erreicht, Sie aber in diesem Jahr keine weitere Lieferung erwarten, sollte die Meldung „einmalig“ eingereicht werden. Ansonsten müssen Sie regelmäßig beim tschechischen Zollamt berichten.
Kein Problem. Das kann mit Hilfe des geregelten EU-Wechselkurses für die Rechnungslegung und die tschechische Mehrwertsteuererklärung berechnet werden. Wir sind in der Lage, für Sie sicherzustellen, dass es richtig gemacht wird und das tschechische Zollamt keine Frage stellt.
Wir machen Berechnungen auf der Grundlage Ihrer Rechnungen und reichen diese beim tschechischen Zollamt ein, so dass Sie nicht an Intrastat-Berichte zu denken brauchen. Wir machen das für Sie.
Wir werden die Intrastat Anforderungen für Sie verfolgen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist - Ihr Unternehmen.
Ob Sie einen "einmaligen" Intrastat-Bericht benötigen, oder Ihr Unternehmen häufiger beim tschechischen Zollamt melden muss, egal, wir erledigen und reichen die Berichte für Sie ein.