15.10.2023

Vorgeschlagene Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in der Slowakei – 2. Teil

Im vorherigen Artikel haben wir sie über die wichtigsten Änderungen informiert, die die aktuell diskutierte Novelle des Mehrwertsteuergesetzes in der Slowakei mit sich bringt. Nun stellen wir weitere, nicht minder wichtige Gesetzesänderungen vor.

Verspätete Registrierung für die Mehrwertsteuer

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wird die Regelung, die die verspätete Registrierung zur Umsatzsteuer regelt, grundlegend geändert.

Für den Fall, dass der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung eines Umsatzsteuerregistrierungsantrags nicht nachgekommen ist oder diesen Antrag verspätet eingereicht hat, ist er verpflichtet, Umsatzsteuererklärungen und Kontrollmeldungen ab dem ersten Veranlagungszeitraum einzureichen, für den er innerhalb der gesetzlichen Frist keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben hat. Das heute geltende Umsatzsteuergesetz erlaubte dem Steuerpflichtigen, eine einzige „außerordentliche“ Umsatzsteuererklärung abzugeben, in der er alle diese Transaktionen angab.

Diese Änderung wird den Verwaltungsaufwand für Steuersubjekte im Falle einer verspäteten Registrierung erheblich erhöhen. Darüber hinaus kann die verspätete Abgabe der Steuererklärungen mit Strafen geahndet werden.

Leasing

Mit der Gesetzesnovelle wird sich ab dem 1. Juli 2024 die bisherige steuerliche Beurteilung der Übergabe von Gütern aufgrund von Mietverträgen (oder ähnlichen Verträgen) ändern, aus denen nicht eindeutig hervorgeht, dass der Eigentumserwerb an diesen Gütern spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung der letzten Rate übergeht.

Die Neuregelung gilt für Mietverträge mit der ausgehandelten, wenn zum Zeitpunkt ihres Abschlusses die Nutzung der Kaufoption die einzig wirtschaftlich sinnvolle Wahl für den Mieter darstellt. Bei einer solchen Lieferung handelt es sich um eine Warenlieferung, bei der schon bei der Warenübergabe der gesamte Mietwert zu versteuern ist. Bisher galten diese Transaktionen als Erbringung einer Dienstleistung, bei der die Mehrwertsteuer während der gesamten Mietdauer von den einzelnen Raten abgezogen wurde.

In diesem Zusammenhang sollten Leasinggesellschaften vor allem die Konditionen der Leasingverträge, auf deren Grundlage sie den Leasinggegenstand an den Leasingnehmer übergeben, gründlich analysieren und das angewandte Umsatzsteuersystem neu bewerten.

Vorsteuerabzug auch auf der Grundlage eines anderen Dokumenten als einer Rechnung

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Möglichkeit eingeführt, die Umsatzsteuer beim Kauf von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat auch auf der Grundlage eines anderen Dokumenten als einer Rechnung abzuziehen, wenn die Rechnung vor Abgabe der Umsatzsteuererklärung nicht vorliegt.

Der Steuerpflichtige kann das Vorsteuerabzugsrecht anhand weiterer relevanter Dokumente aus der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten nachweisen, muss jedoch den tatsächlichen Erwerb der Ware sowie die Höhe der Umsatzsteuerschuld nachweisen. In einer solchen Situation ist es notwendig, Daten aus diesem Dokument in die Kontrollmeldung aufzunehmen.

Weitere Änderungen

Nachfolgend finden Sie einige weitere ausgewählte Änderungsvorschläge:

Eine zusätzliche Frist von 5 Tagen – für den Fall, dass dem Steuerpflichtigen bis zum Ablauf der Frist für die Erfüllung bestimmter im Umsatzsteuergesetz festgelegter Pflichten (Ausstellen der Rechnung, Abgabe der Umsatzsteuererklärung oder der Kontrollmeldung) keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, wird ihm ab Zustellung des Registrierungsbeschlusses eine Nachfrist von 5 Tagen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen gesetzt.

Unbezahlte Verbindlichkeiten – es wird festgelegt, dass die Verpflichtung zur Steuererstattung für unbezahlte Verbindlichkeiten nur in der Steuerperiode besteht, in die der 101. Tag nach dem Fälligkeitsdatum fällt.

Änderung des Leistungsortes der Erbringung von Dienstleistungen – die Regeln zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Erbringung definierter Dienstleistungen, die an eine nicht steuerpflichtige Person erbracht werden (kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, pädagogische, Unterhaltungs- und andere ähnliche Dienstleistungen), werden geändert, wenn diese Dienstleistungen online übertragen oder anderweitig virtuell verfügbar gemacht werden.

Vereinfachte Rechnungen – der Betrag, ab dem ein per E-Cash ausgestelltes Dokument als vereinfachte Rechnung gilt, wird von 1000 Euro bzw. 1600 Euro auf 400 Euro gesenkt.

Diebstahl – es wird vorgeschlagen, die Verpflichtung zur Rückerstattung der einbehaltenen Umsatzsteuer im Falle eines Diebstahls auf jede illegale Entnahme von Waren auszudehnen.

Author:

Zuzana Antošová

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