Die Mehrwertsteuer (auf Tschechisch „Daň z přidané hodnoty“, abgekürzt als „DPH“) ist eine der wichtigsten Einnahmen des Staatshaushalts der Tschechischen Republik. Das derzeitige Steuersystem in der Tschechischen Republik wurde am 1. Januar 1993 eingeführt. Seit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 unterliegt das System einem kontinuierlichen Prozess der Harmonisierung mit den europäischen Rechtsvorschriften.
In Tschechien gibt es derzeit drei Mehrwertsteuersätze: den Normalsatz von 21 %, den ersten ermäßigten Satz von 15 % (z. B. Grundnahrungsmittel, bestimmte pharmazeutische Produkte, Heizung) und den zweiten ermäßigten Satz von 10 % (z. B. unverzichtbare Babynahrung, Zeitungen, Unterkunftsdienste). Jeder Mehrwertsteuerpflichtige muss auf seine Verkäufe einen bestimmten Mehrwertsteuersatz anwenden, dessen Höhe davon abhängt, in welchen Steuersatz die von ihm verkauften Waren fallen. In den meisten Fällen ist dies der Normalsatz von 21 % (für die meisten Produkte und Dienstleistungen, Strom, Benzin und Gas, harter Alkohol und Tabak, Kleidung, Elektronik)
Die Steuersätze in Tschechien wurden in der Geschichte mehrmals geändert. Die folgende Tabelle zeigt die sehr wechselhafte Entwicklung der tschechischen Mehrwertsteuer: