Am 1. Januar 2024 trat das tschechische Konsolidierungspaket und damit auch die Änderung des tschechischen Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Im Bereich der Mehrwertsteuer brachte das Paket zwei wesentliche Neuerungen mit sich – die Zusammenlegung der beiden ermäßigten Steuersätze von 15 % und 10 % zu einem Steuersatz von 12 % (Umgliederung einiger Gegenstände zwischen den Sätzen) und die Einschränkung des Vorsteuerabzugs beim Kauf von Luxusfahrzeugen. Die Lieferung von Büchern und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ist nunmehr von der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug befreit.
Änderung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
Die am meisten diskutierten Posten in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze sind Getränke und medizinische Geräte. Erfrischungsgetränke fallen nun unter den Basissatz von 21%, mit Ausnahme von so genannten ausgewählten Getränken und Leitungswasser, für die ein ermäßigter Satz von 12 % gilt. Ausgewählte Getränke sind Milch, flüssige Milchprodukte und pflanzliche Alternativen zu diesen Produkten (oder aromatisierte Varianten dieser Getränke, sofern sie den wesentlichen Charakter von Milch/pflanzlichen Milchalternativen beibehalten).
Die Kategorie der Medizinprodukte, für die der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt, wurde neu um Medizinprodukte (gemäß den einschlägigen europäischen Vorschriften) erweitert, die zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und ebenfalls unter die definierten Codes der Zollnomenklatur fallen.
Zu den Gegenstände, die von einem der ursprünglich ermäßigten Steuersätze in den Grundsteuersatz umgestuft werden, gehören dagegen Fahrradreparaturdienste, Haushaltsreinigungsdienste, Fassbier, Friseurdienstleistungen, Textil- und Schuhreparaturen, Brennholz, Schnittblumen, die Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen und damit zusammenhängende Dienstleistungen, Dienstleistungen von Autoren und Künstlern sowie die Beförderung von Massenflugzeugen.
Im Zweifelsfall kann bei der Steuerbehörde ein Antrag auf einen verbindlichen Bescheid gestellt werden, sowohl zur Festlegung des Steuersatzes als auch zur korrekten Anwendung der Steuerbefreiung für die Lieferung von Büchern und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
Einschränkung vom Vorsteuerabzug beim Luxuswagen
Das Umsatzsteuergesetz begrenzt den Vorsteuerabzug beim Kauf von Fahrzeugen der Klasse M1 (Personenkraftwagen) neu auf den Betrag von 420.000 CZK für das ausgewählte Fahrzeug, das zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehört (entsprechend einem Anschaffungswert von 2 Mio. CZK). Dieser Höchstbetrag muss auch beim Erwerb eines ausgewählten Fahrzeugs zu Zwecken, die ein anteiliges Recht auf Vorsteuerabzug begründen, anteilig gekürzt werden. Die Beschränkung soll nicht für Leasingunternehmen gelten, die Fahrzeuge zum Zwecke der anschließenden Lieferung im Rahmen eines Finanzierungsleasings erwerben.
Die vorgenannte Grenze gilt auch für jede technische Bewertung des jeweiligen Fahrzeugs, sodass die Höhe des maximalen Vorsteuerabzugs sowohl für den Erwerb als auch für jede technische Bewertung gemeinsam geprüft wird.
Nach den Übergangsbestimmungen gilt die Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts nicht fü Fahrzeuge, für die bis Ende 2023 eine der üblichen Praxis entsprechende Vorauszahlung geleistet und versteuert wurde. Dies gilt auch für technische Verbesserungen, die an diesen Fahrzeugen vorgenommen werden.