8.8.2022

Mehrwertsteuer bei Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften

Die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen in gedruckter Form oder in Form einer Tonaufzeichnung ihres Inhalts auf einem körperlichen Datenträger gilt als umsatzsteuerliche Lieferung von Gegenständen in Tschechien. Werden den Kunden jedoch Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und andere Publikationen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, handelt es sich um eine umsatzsteuerliche Leistung. Bei der Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen Veröffentlichungen sowohl in Form von Waren als auch in Form von Dienstleistungen ist nach den einschlägigen Bestimmungen des tschechischen Umsatzsteuergesetzes vorzugehen.

Lieferungsdatum/Leistungsdatum in Tschechien

Beim Verkauf von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen Veröffentlichungen in gedruckter Form oder als Tonträger ihres Inhalts auf einem körperlichen Datenträger im Inland sowie bei der Bereitstellung in elektronischer Form ist der Umsatzsteuerzahler verpflichtet, die Steuer zum Tag der umsatzsteuerlichen Lieferung/Leistung oder zum Tag des Zahlungseingangs zu erklären, wenn die Zahlung vor dem Tag der Lieferung/Leistung eingeht.

Bei der Lieferung von Publikationen in Form von Waren bestimmt sich das Leistungsdatum grundsätzlich nach § 21 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes als Tag der Lieferung der Ware, d.h. der Zeitpunkt des Übergangs des Verfügungsrechts über die Ware als Eigentümer.

Bei der Bereitstellung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen Veröffentlichungen in elektronischer Form, also in Form einer Dienstleistung, bestimmt sich das Leistungsdatum nach § 21 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes. Nach diesem Absatz ist das Datum der steuerpflichtigen Leistung an das Datum der Leistungserbringung oder auch an die Ausstellung eines Steuerbelegs gebunden, wenn dieser vor dem Datum der Leistungserbringung ausgestellt wird.

Steuerbemessungsgrundlage

Nach § 36 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes wird grundsätzlich alles besteuert, was der Käufer als Entgelt für die Leistung/Lieferung bezahlt. Somit sollten die Nebenkosten nicht separat berechnet, sondern in die Steuerbemessungsgrundlage der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen einbezogen werden. Als Nebenkosten gelten hauptsächlich die Kosten für die Verpackung, für den Transport oder für die Versicherung. Beim Versand von Büchern und Zeitschriften per Post, bedeutet dies, dass die Kosten für Verpackung und Versand ebenfalls in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

Wenn zum Beispiel ein Verkäufer, der ein Buch per Post verschickt, das Buch für 399 CZK verkauft, dazu jedoch noch 55 CZK für die Post und für die Verpackung abrechnet, so dann ist die Steuerbemessungsgrundlage für die 10%-ige Umsatzsteuer der Betrag von 454 CZK.

Umsatzsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften

Nach der bis zum 1. Mai 2020 geltenden Gesetzgebung wurden für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Publikationen alle drei Steuersätze berücksichtigt, also sowohl der Grundsteuersatz von 21 % als auch die beiden ermäßigten Steuersätze von 15 % und 10 %. Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Regeln für die Anwendung der Steuersätze für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und andere Veröffentlichungen, sowohl in Form von Waren als auch in Form von Dienstleistungen, erheblich vereinfacht.

Für Bücher, Broschüren, Prospekte, Zeitungsprospekte, Zeitschriften und sonstige Publikationen in gedruckter Form gilt zur Zeit ein zweiter ermäßigter Steuersatz von 10 %, bzw. der Grundsteuersatz von 21 % für Prospekte, Prospekte und sonstige Veröffentlichungen, bei denen die Werbung 50 % des Inhalts übersteigt. Der zweite ermäßigte Steuersatz gilt auch für elektronisch erbrachte Publikationen unter der Voraussetzung, dass für sie der zweite ermäßigte Steuersatz gelten würde, wenn es sich um gedruckte Publikation oder um Publikationen auf Datenträger handelte.

Author:

Ondřej Hrubý

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