Tschechien, sowie Deutschland und Österreichsind ist ein EU-Mitglieder. Die Staaten der EU bilden gemeinsam eine Zollunion, weshalb es grundsätzlich erlaubt ist, Waren zum privaten Gebrauch ohne Zoll oder anderen Abgaben einzuführen und auszuführen. Eine Beschränkung des Warenwertes gibt es dabei nicht.
Um sicherzustellen, dass es sich wirklich um Einfuhr oder Ausfuhr zum privaten Gebrauch handelt, können die Staaten die Einfuhr und Ausfuhr zu begrenzen. In Tschechien gibt es Beschränkungen hinsichtlich von Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen. Es handelt sich vor allem um Alkohol, Tabak und weitere Genussmittel. Für diese Ware gelten Grenzwerte für die Einfuhr/Ausfuhr, darüber hinaus noch eine Bedingung, dass die Ware nicht weiterverkauft werden darf.
Nichtsdestotrotz für die Ausfuhr oder Einfuhr aus/nach Tschechien nach/aus Deutschland (und alle anderen EU-Staaten) gibt es keinen Zoll.
- 800 St. Zigaretten
- 400 St. Zigarre, wenn 1 Stück max. 3 Gramm wiegt
- 200 St. Zigarren
- 1 kg Tabak
- 10 Liter Destillat
- 20 Liter Likörwein
- 90 Liter Wein, daraus dürfen maximal 60 Liter Sekt hergestellt werden
- 110 Liter Bier