Doppelbesteuerungsabkommen (sehr oft auch als DBA genannt) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass Einkünfte oder Vermögen von natürlichen oder juristischen Personen doppelt besteuert werden. Diese Verträge wurden von OECD entworfen.
Die Doppelbesteuerung könnte geschehen, wenn die Personen entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig sind (z. B. über Wohnungen in zwei Staaten verfügen), oder Einnahmen aus einem Staat erzielen, in dem sie nicht wohnen (z. B. in Deutschland leben, in Tschechien investieren und Dividende beziehen). In beiden Fällen kann jeder betroffene Staat seinen eigenen Steueranspruch gegenüber der Person geltend machen.
Die Doppelbesteuerungsabkommen gelten auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen. Im Einzelnen betreffen sie am meisten die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Schenkungssteuer eventuell auch Erbschaftsteuer. Der Anwendungsbereich ist im jedem konkreten DBA exakt erwähnt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen findet keine Anwendung im Bereich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist zwar EU-harmonisiert, sie basiert jedoch auf die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie und nicht auf das Doppelbesteuerungsabkommen.